Informationen
Die Vielzahl an Heilberufen und Beratungsangeboten macht es therapieinteressierten Patienten nicht immer leicht, den für Sie passenden Weg zu finden. Anbei einige interessante Links mit Informationen über Psychotherapie, zur Therapeutensuche und zum Ausbildungsweg von Psychotherapeuten bzw. zur staatlichen Erlaubnis (Approbation), unter dieser Berufsbezeichnung tätig zu werden. Da diesbezüglich immer wieder Fragen aufkommen, sollen im Anschluss zudem kurz die wichtigsten Unterschiede zwischen einigen Berufsgruppen skizziert werden.
Grundlegende Informationen über Psychotherapie auf den Seiten der Psychotherapeutenkammer Bayern:
https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/pa_patienten_ratsuchende.html
Broschüre "Wege zur Psychotherapie" der Bundespsychotherapeutenkammer mit Informationen zu Therapieangeboten, zur Therapeutensuche sowie zum Therapieablauf:
https://www.wege-zur-psychotherapie.org
Informationen zu rechtlichen Grundlagen und Inhalten der Ausbildung von Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf den Seiten der Psychotherapeutenkammer Berlin:
https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/haeufig-gestellte-fragen-zur-ausbildung-von-pp-und-kjp
Verschiedene Berufsgruppen und deren Unterschiede
- Psychologische Psychotherapeuten: Ein Psychologischer Psychotherapeut hat nach abgeschlossenem Studium der Psychologie eine mehrjährige staatliche Aus- und Weiterbildung absolviert. Nach erfolgter Zulassung zur Heilkunde (der Approbation) kann der Psychologische Psychotherapeut in Übereinstimmung mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) eine wissenschaftlich anerkannte Therapie in seinem Schwerpunktverfahren anbieten (z.B. Verhaltenstherapie oder psychodynamische Therapieverfahren). Er ist somit zur diagnostischen Untersuchung, Diagnosestellung und zur Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert berechtigt.
- Psychologen: Ein Psychologe hat entweder Psychologie an einer Universität studiert oder ein vergleichbares Fernstudium absolviert und kann einen Diplom- bzw. einen Master-Abschluss in Psychologie vorweisen. Im Anschluss an das Studium kann er auf unterschiedlichen beruflichen Gebieten tätig werden (u.a. Wirtschaftspsychologie, Schulpsychologe oder Beratungsstellen). Ebenso berechtigt das Psychologie-Studium zur anschließenden Aus- und Weiterbildung zum Psychotherapeuten.
- Psychiater: Ein Arzt kann nach abgeschlossenem Medizin-Studium eine Facharzt-Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie machen (oder auch eine Aus- und Weiterbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten). In der Behandlung von Patienten liegt der Schwerpunkt eines Psychiaters im Vergleich zur Tätigkeit von Psychologischen Psychotherapeuten stärker auf dem Körper und dessen Erkrankungen. Bei Vorliegen psychischer Erkrankungen kann ein solcher Facharzt Medikamente (Psychopharmaka), wie beispielsweise ein Antidepressivum oder ein Neuroleptikum, verschreiben.
- Heilpraktiker (für Psychotherapie): Die Berufsgruppe der Heilpraktiker (für Psychotherapie) ist ebenfalls vom Berufsbild des (psychologischen oder ärztlichen) Psychotherapeuten abzugrenzen, diese Berufsbezeichnung darf auch nicht geführt werden (was leider nicht immer davon abhält). Dennoch können Heilpraktiker Psychotherapie anbieten, allerdings ohne die zuvor beschriebenen, gesetzlichen Regelungen zur Ausbildung. Das Angebot von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) bedarf lediglich einer Prüfung durch das Gesundheitsamt, wobei die Erteilung einer Erlaubnis somit neben Diplom-Psychologen auch anderen Berufsgruppen (z.B. Heilpraktikern) oder auch ohne vorherige Ausbildung möglich ist.
Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der verschiedenen Berufsgruppen finden Sie unter anderem auf den Seiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) und seiner Tochtergesellschaft Deutsche Psychologen Akademie GmbH (DPA), dem sogenannten "Psychologenportal":
https://www.psychotherapiesuche.de/pid/rechtliches